Der Luftfahrerschein

Wer alle Ausbildungsabschnitte erfolgreich gemeistert hat, kann sich an die Prüfung zum Luftfahrerschein wagen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die theoretische Prüfung wird beim Regierungspräsidium in Stuttgart abgelegt. Dabei werden die Fachgebiete Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Technik und Verhalten in besonderen Fällen im sog. Multiple Choice – Verfahren geprüft, d.h. es werden 40 Fragen gestellt, wobei von 4 vorgegebenen Lösungen jeweils nur 1 richtig ist. Hierfür stehen in jedem Prüfungsfach 45 Minuten zur Verfügung, in Navigation 90 Minuten, da hier umfangreichere Aufgaben zu lösen sind.

Nach erfolgreich bestandener theoretischer Prüfung kann dann die letzte Hürde angegangen werden – die praktische Prüfung. Dabei muß bei bis zu 3 Prüfungsflügen der Nachweis erbracht werden, daß der Noch – Schüler das Flugzeug sicher beherrscht. Gibt der Prüfer sein Einverständnis, steht der Aushändigung des Luftfahrerscheins nichts mehr im Weg. Eine Besonderheit gibt es aber noch: nach bestandener theoretischer Prüfung darf der Flugschüler mit einem schriftlichen Flugauftrag einen Streckenflug von 50 Kilometer durchführen. Üblicherweise wird von Heilbronn aus ein Flug je nach Wetterlage nach Weipertshofen (bei Crailsheim), Linkenheim (bei Karlsruhe) oder Walldürn (im Odenwald) durchgeführt.